Intrenion

Vorlagen für Informationsfreiheit

Christian Ullrich
Herbst 2024

Abstract

TBD…

Table of Contents

Grundlagen

Wikipedia schreibt es schöner und prägnanter als wir es jemals könnten:

Informationen & Freiheit

Transparenz ist in der Politik und im politischen Diskurs eine Forderung bzw. ein für erstrebenswert gehaltener Zustand frei zugänglicher Informationen und stetiger Rechenschaft über Abläufe, Sachverhalte, Vorhaben und Entscheidungsprozesse. Damit verbunden sind die Vorstellung einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems (bzw. der Verwaltung) und den Bürgern sowie eine vermehrte Partizipation. In eine ähnliche Richtung zielen die Begriffe Verwaltungstransparenz und Öffentlichkeitsprinzip. (Quelle: Wikipedia: Transparenz (Politik))

Grob gegliedert, lassen sich vier Stufen der Transparenz öffentlicher Verwaltung unterscheiden, die sich ergänzen und überlappen können, dabei jedoch einen zunehmenden Grad an Transparenz beschreiben: (Quelle: Wikipedia: Verwaltungstransparenz)

  1. Stufe 1: Verwaltung stellt ausgewählte, allgemeine Information zur Verfügung
  2. Stufe 2: Verwaltung gewährleistet Einblicke in Verwaltungsvorgänge, soweit sie den jeweiligen Bürger persönlich betreffen
  3. Stufe 3: Verwaltung steht mit allen ihren Vorgängen für alle Einblicke offen, eine persönliche Betroffenheit muss bei der Anfrage nicht nachgewiesen werden (siehe Öffentlichkeitsprinzip)
  4. Stufe 4: Verwaltung unterstützt den jeweiligen Bürger aktiv bei seinem Bedürfnis nach Verwaltungstransparenz und vermittelt ihm hierfür ggf. die erforderlichen Hintergrundinformationen und Fähigkeiten des Verstehens

Das Öffentlichkeitsprinzip bezeichnet die Grundentscheidung eines Gemeinwesens, die Dokumente seiner Verwaltung grundsätzlich allen Personen offenzulegen, als auch den Zugang zu Sitzungen der Öffentlichkeit, d. h. jedem, zu gewähren. (Quelle: Wikipedia: Öffentlichkeitsprinzip)

Informationsfreiheit ist ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren. (Quelle: Wikipedia: Informationsfreiheit)

Teilen & Verwaltungseffizienz

Teilen ist der gemeinsame Nutzen einer Ressource. Im Falle materieller Güter muss das Gut oder die Nutzungszeit zwischen den Nutzern aufgeteilt werden, wobei Kulturgüter wie Wissen mitgeteilt und damit zeitgleich in vollem Umfang gemeinsam genutzt werden können. (Quelle: Wikipedia: Teilen)

Antragsvorlagen

Wir beantragen bei öffentlichen Dienststellen den Zugang zu Informationen. Dazu nutzen wir die Online-Plattform FragDenStaat, da sie die Antragstellung und -nachverfolgung vereinfacht. Wir machen uns die politische Berichterstattung von FragDenStaat und der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. nicht zu eigen. Nachfolgend finden Sie unsere Antragsvorlagen zur individuellen Verwendung.

Allgemeine Hinweise je Antrag

Allgemeine Hinweise (in Ergänzung zu FragDenStaat-Hinweisen)

Teil A - Antragsgegenstand:

Teil B - Hinweise der Antragstellerin:

  1. Antragstellerin: Antragstellerin hier einsetzen.
  2. Auf Wunsch erhalten Sie einen Auszug aus dem Handelsregister, eine den Vertreter der Antragstellerin als deutschen Staatsbürger ausweisende Kopie des Personalausweises und/oder eine den in Deutschland bestehenden Wohnsitz bescheinigende Meldebescheinigung. Bitte erläutern Sie Ihre Anforderung an Nachweise unter Angabe der Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Antrags auf Informationszugang.
  3. Das Urheberrecht steht dem Informationszugang nicht entgegen. Soweit die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist es der Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - BVerwG 7 C 1.14, Rn. 38).
  4. Bitte machen Sie Informationen kenntlich, bei denen es sich nicht um amtliche Werke im Sinne des § 5 (1) UrhG handelt, auch, aber nicht ausschließlich, falls es sich um amtliche Werke im Sinne des § 5 (2) UrhG handelt. Falls aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe gegen eine Weiterverbreitung und Veröffentlichung sprechen, teilen Sie uns diese bitte mit.
  5. Die Antragstellerin wird sowohl ihren Bescheid (geschwärzt) als auch die zugänglich gemachten Dokumente auf der Webseite FragDenStaat, auf anderen Webseiten und/oder in anderen Medien veröffentlichen. Die Antragstellerin geht von einer zeitnahen außergerichtlichen und/oder gerichtlichen urheberrechtlichen Interessenwahrnehmung durch Sie als Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin und/oder die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. als Betreiberin der Webseite FragDenStaat aus. Falls weder eine außergerichtliche noch eine gerichtliche Interessenwahrnehmung urheberrechtlicher Art erfolgt, geht die Antragstellerin von der (der Antragsgegnerin) stillschweigenden Zustimmung zur Veröffentlichung der zugänglich gemachten Informationen aus.
  6. Die anspruchsverpflichtete Stelle ist zur Informationsaufbereitung, Zusammenstellung und Übertragungsleistung verpflichtet. Die suboptimal organisierte behördeninterne Strukturierung amtlicher Aufzeichnungen legitimiert keine Verneinung des Vorliegens amtlicher Informationen. (Schoch, Friedrich. Informationsfreiheitsgesetz. 2024. S. 300)
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen digital zugänglich.
  8. Bitte stellen Sie in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid aus, unabhängig vom Ergebnis oder den Gründen der Stattgabe bzw. der Ablehnung dieses Antrags. Falls entsprechende Rechtsvorschriften dies vorsehen, fügen Sie bitte eine Rechtsbehelfsbelehrung bei. (Landesrecht) Falls Sie keine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen, machen Sie bitte darauf aufmerksam, dass es sich um einen Bescheid handelt.
  9. Falls Sie den Bescheid nicht an die durch FragDenStaat angegebene E-Mail-Adresse senden möchten, bittet die Antragstellerin um den Versand des Bescheids ausschließlich, aber nicht um zwischenzeitliche Informationen oder Rückfragen, an christian.ullrich@intrenion.com. Bitte setzen Sie die von FragDenStaat mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kopie (CC:). Einer im Zuge dessen eventuellen Veröffentlichung der genannten persönlichen E-Mail-Adresse stimmt die Antragstellerin und die natürliche Person als Inhaberin der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck vorab zu. Diese E-Mail-Adresse ist auch anderweitig bereits veröffentlicht. Die Antragstellerin wird den Eingang des per E-Mail versandten Bescheids manuell bestätigen, falls dies von der Antragsgegnerin gewünscht wird. Bitte teilen Sie beim Versand des Bescheids per E-Mail mit, ob der Versand ausschließlich per E-Mail oder zusätzlich per Post erfolgt.
  10. Bitte begründen Sie Ihre eventuelle Ablehnung. Die Begründung muss auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. für jede einzelne Information (unter Umständen “Wort für Wort”) erfolgen. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen.
  11. Die Gebührenschätzung sollte auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. die Kosten jeder einzelnen Information aufschlüsseln. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. Bitte schlüsseln Sie die Gebühren auf eine Weise, dass die Antragstellerin den Antrag auf Informationszugang mit dem Ziel der Gebührenreduzierung neu stellen kann.
  12. Bitte stellen Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid aus. Bitte erläutern Sie im Gebührenbescheid, welche Tätigkeiten bei der Zugänglichmachung der beantragten Informationen durchgeführt wurden. Bitte beachten Sie die einschlägige Rechtsprechung zu Gebührenbescheiden i.Z.m. Anträgen auf Informationszugang, insb. bzgl. der formellen und inhaltlichen Anforderungen an solche.
  13. Öffentliches Interesse hier einsetzen.
  14. Die Antragstellerin stellt diesen Antrag mittels FragDenStaat an mehrere Dienststellen. Manche Formulierungen sind generisch gehalten und/oder passen nicht zu dieser Dienststelle.

Teil C - Hinweise von FragDenStaat, welche sich die Antragstellerin zu eigen macht:

Spezifische Anträge

Dokumente und Aufzeichnungen dieser Veranstaltung: TBD…

  1. Gezeigte und/oder verteilte Dokumente und Aufzeichnungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Präsentationen, die Angehörige dieser Dienststelle gezeigt und/oder verteilt haben, zu dieser Veranstaltung: TBD…
  2. Aufschlüsselung, welche Dokumente und Aufzeichnungen gezeigt und/oder verteilt wurden, dieser Dienststelle jedoch nicht (mehr) (im Volltext) vorliegen.
  3. Die Dokumente sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten

Beantwortung dieses Antrags auf Informationszugang: TBD…

  1. Jedwede interne und von Externen erstellte und empfangene Dokumente und Aufzeichnungen, inklusive, aber nicht beschränkt auf, Briefe, E-Mails, Aktenvermerke, Gesprächsvermerke und Notizen zu diesem Antrag auf Informationszugang: TBD…
  2. Dies umfasst Dokumente und Aufzeichnungen zur rechtlichen Beurteilung des Antrags.
  3. Dies umfasst die angefertigten Dokumente und Aufzeichnungen zum durchgeführten technischen Prozess zur Beantwortung des Antrags.
  4. Die Dokumente sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten

Bezeichnung der eingesetzten Software für die Akten-, Vorgangs- und Dokumentenverwaltung

  1. Dokument mit der Bezeichnung der in dieser Dienststelle eingesetzten Software für die Akten-, Vorgangs- und Dokumentenverwaltung.
  2. Das Dokument soll nicht nur die dienststelleninterne Bezeichnung der Software enthalten, sondern auch die Bezeichnung des Anbieters sowie dessen Bezeichnung im Rahmen des Vertriebsprozesses (also vor dem Einsatz in dieser Dienststelle).
  3. Das Dokument soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten

Datenschutz-Folgenabschätzung zum Einsatz dieser Software: TBD…

  1. Dokumente mit Datenschutz-Folgenabschätzung zum Einsatz dieser Software durch diese Dienststelle: TBD…
  2. Die Dokumente soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten

Dokumente zu diesem Vorgang: TBD…

Einzelnes Dokument: TBD…

Generative Künstliche Intelligenz

  1. Dokumente, die die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung generativer künstlicher Intelligenz (engl. “Generative Artificial Intelligence”) durch diese Dienststelle behandeln.
  2. Die Dokumente sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten

Umsetzung des § 11 (1) IFG (Bund)

  1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, die die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Ausführung der Umsetzung des § 11 Abs. 1 IFG durch diese Dienststelle behandeln.
  2. Die Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten

Umsetzung einer mit dem § 11 (1) IFG vergleichbaren Rechtsvorschrift (Länder)

  1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, die die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Ausführung der Umsetzung einer mit § 11 Abs. 1 IFG vergleichbaren Rechtsvorschrift durch diese Dienststelle behandeln.
  2. Vergleichbare Rechtsvorschrift im Sinne dieses Antrags meint eine Rechtsvorschrift mit einem gleichartigen Wortlaut und/oder demselben oder einem ähnlichen rechtlichen Ziel.
  3. Falls keine entsprechende Rechtsvorschrift existiert, ist dieser Antrag mit einem Hinweis darauf abzulehnen.
  4. Die Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten

URL zu Sitemap.xml dieser Webseite: TBD…

  1. Dokument mit URL zu Sitemap.xml dieser Webseite: TBD…
  2. Begründung: Ich kann weder die Sitemap.xml-Datei noch die Robots.txt-Datei mit einem Link zur Sitemap.xml-Datei finden.
  3. Falls nicht vorhanden: Dokumente und Aufzeichnungen, die die Gründe für das Fehlen einer Sitemap.xml-Datei begründen. (falls vorhanden)

Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften (Bund)

  1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, die die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung des “Kabinettbeschlusses zum Ausbau der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (DB VwV Bund) vom 31. Mai 2006” (GMBl. 2006 S. 903) durch diese Dienststelle behandeln.
  2. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, die die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften behandeln.
  3. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, die die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Pflege der Webseite “Verwaltungsvorschriften im Internet” behandeln.
  4. Dies beinhaltet angefertigte Dokumente zur rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder prozessualen Beurteilung der Notwendigkeit der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften bzw. Pflege der genannten Webseite.
  5. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern auch als Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift){: target=”_blank” rel=”noopener” }
  6. Die Dokumente sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten

Strukturierte Anträge - Teil 1/2

Aktenverzeichnis

  1. Aktenverzeichnis dieser Dienststelle.
  2. Definition und Abgrenzung des Aktenverzeichnisses im Sinne dieses Antrags: Das Aktenverzeichnis ist die Übersicht aller Akten einer Behörde oder einer Organisationseinheit, gegliedert nach dem verwendeten Ordnungssystem. Der Aktenplan ist ein sachsystematisches, an den behördlichen Aufgaben orientiertes Ordnungssystem zur Bildung und Kennzeichnung von Akten. (Quelle: Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit, https://www.verwaltung-innovativ.de/SharedDocs/Publikationen/Organisation/glossar_e_verwaltung.pdf?__blob=publicationFile)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Zeichen, Nummern, Bezeichnungen und Sicherheitseinstufungen der Akten
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltext der Akten, Vorgänge und/oder Dokumente
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Aktenverzeichnis führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Anrufe der/des Beauftragten für Informationsfreiheit nach § 12 (1) IFG (oder vergleichbar)

  1. Verzeichnis der Anrufe der/des Beauftragten für die Informationsfreiheit nach § 12 (1) IFG oder einer vergleichbaren Rechtsvorschrift des entsprechenden Bundeslandes durch Antragsteller von Anträgen auf Informationszugang i.V.m. dieser Dienststelle.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Betreff des Antrags auf Informationszugang, Akten- und Vorgangszeichen, Ergebnis des Anrufs in Stichpunkten
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Anrufe
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis über Anrufe der/des Beauftragten für die Informationsfreiheit führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Anträge auf Informationszugang

  1. Verzeichnis der an diese Dienststelle gestellten Anträge auf Informationszugang, die nach der entsprechenden Aufbewahrungsfrist noch nicht gelöscht wurden.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: in Rechnung gestellte Gebühren je Antrag auf Informationszugang
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Anträge auf Informationszugang
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis über erfolgte Anträge auf Informationszugang und deren Gebühren führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Beauftragungen externer Berater und Dienstleister

  1. Verzeichnis der Beauftragungen externer Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen durch diese Dienststelle, die nach der entsprechenden Aufbewahrungsfrist noch nicht gelöscht wurden.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung des Auftragnehmers, Auftragsvolumen, Zeitraum
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Verträge, Andere Volltexte
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis über die aktuellen Beauftragungen externer Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Beschaffungen/Vergaben

  1. Verzeichnis der durch diese Dienststelle seit dem Beginn der Pflege eines digitalen Akten-, Vorgangs- und Dokumentenverzeichnisses zu diesem Thema durchgeführten Beschaffungen/Vergaben.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll folgende Spalten enthalten: Akten- und Vorgangszeichen, Bezeichnung der Beschaffung/Vergabe, Datum, Beschaffungs- bzw. Vergabeart, Sicherheitseinstufung
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Dokumente der Beschaffungen/Vergaben
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis über erfolgte Beschaffungen/Vergaben führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Bürgeranfragen

Verzeichnis der Bürokratieabbau-Maßnahmen

  1. Verzeichnis der von dieser Dienststelle umgesetzten, aktuell laufenden und geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung der Maßnahme, betroffene Verwaltungsvorschriften, Auswirkungen
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der entsprechenden Vorgänge oder andere Volltexte
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis über die Maßnahmen des Bürokratieabbaus führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Datenschutz-Beschwerden

Verzeichnis der Datenschutz-Folgenabschätzungen

Verzeichnis der Datenschutzverstoß-Sanktionen

Verzeichnis der dauerhaften Dokumente zu diesem Thema: TBD…

  1. Verzeichnis der dauerhaften Dokumente zu diesem Thema: TBD…
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Dauerhaft im Sinne dieses Antrags bedeutet, dass das Dokument Grundlagen behandelt, die über einzelne Vorgänge hinausgehen. Ein Beispiel für dauerhafte Dokumente ist die Verwaltungsvorschrift.
  4. Nicht Gegenstand dieses Antrags sind Dokumente, die einzelne Vorgänge behandeln. Nicht Gegenstand dieses Antrags sind Verwaltungsvorschriften.
  5. Dieser Antrag hat demnach dauerhafte, mit Verwaltungsvorschriften vergleichbare Dokumente zum Gegenstand, nimmt jedoch Verwaltungsvorschriften als Antragsgegenstand aus, da diese Gegenstand eines anderen Antrags auf Informationszugang an diese Dienststelle sind.
  6. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern auch als Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)
  7. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  8. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung des Dokuments, Akten- und Vorgangszeichen des Dokuments, Sicherheitseinstufung des Dokuments
  9. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Dokumente zu diesem Thema
  10. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  11. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  12. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Aktenverzeichnis führt, in welchem diese Informationen gespeichert sind und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)
  13. Falls dieser Antrag zu unspezifisch ist, steht es Ihnen frei, Hinweise zur für beide Seiten (Antragstellerin und Antragsgegnerin) praktikablen Eingrenzung des Antragsgegenstands zu machen. Dies könnte den Arbeitsaufwand der Antragsgegnerin verringern, da so deutlich weniger weitere Versuche einer Eingrenzung mittels weiterer Anträge auf Informationszugang erfolgen könnten.

Verzeichnis der Dienstposten

Verzeichnis der Dokumente dieses Vorgangs: TBD…

Verzeichnis der Dokumente zur Personalgewinnung

Verzeichnis der ehemals veröffentlichten Dokumente

  1. Verzeichnis der in der Vergangenheit auf der Webseite dieser Dienststelle veröffentlichten Dokumente, die heute nicht mehr veröffentlicht sind bzw. nicht mehr anderweitig öffentlich zugänglich sind.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung des Dokuments, Kalenderjahr der Veröffentlichung/Herausgabe/o.ä.
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der ehemals veröffentlichten Dokumente
  6. Das Verzeichnis soll Dokumente der Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis über ehemals auf ihrer Webseite veröffentlichte Dokumente führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der eingesetzten Software-Lösungen

Verzeichnis der Formulare

  1. Verzeichnis der aktuell geltenden Formulare dieser Dienststelle, die bislang nicht veröffentlicht wurden.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung des Formulars, Sicherheitseinstufung des leeren Formular-Vordrucks
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Formulare führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Gerichtsverfahren

  1. Verzeichnis der abgeschlossenen und der aktuell laufenden Gerichtsverfahren dieser Dienststelle.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Gegenstand des Verfahrens (in Stichpunkten), Beginn des Verfahrens, Abschluss des Verfahrens
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Gerichtsverfahren führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der GPTs in OpenAI ChatGPT

  1. Verzeichnis der von dieser Dienststelle erstellten GPTs in OpenAI ChatGPT.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung des GPTs, Kurzbeschreibung des GPTs, Sicherheitseinstufung des GPTs
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Instructions, Conversation starters, Knowledge, Capabilities, Actions
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen GPTs in OpenAI ChatGPT führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Innovations- und Technologievorhaben

Verzeichnis der Lebensmittelkontrollberichte

  1. Verzeichnis der von dieser Dienststelle durchgeführten Lebensmittelkontrollen seit dem Beginn der Pflege eines digitalen Aktenverzeichnisses zu diesem Thema.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Aktenzeichen, Bezeichnung des Betriebs, Datum, Kategorisierung
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Dokumente der Lebensmittelkontrollen
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis über erfolgte Lebensmittelkontrollen führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der öffentlichen Veranstaltungen

Verzeichnis der parlamentarischen Anfragen/Fragen

  1. Verzeichnis der an diese Dienststelle gerichteten parlamentarischen Anfragen/Fragen, die nach der entsprechenden Aufbewahrungsfrist noch nicht gelöscht wurden.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung der parlamentarischen Anfrage/Frage, Akten- und Vorgangszeichen
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der parlamentarischen Anfragen/Fragen, Volltexte der Antworten
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis über die an diese Dienststelle gerichteten parlamentarischen Anfragen/Fragen führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Partnerschaften und Kooperationen

Verzeichnis der Programme und Projekte

  1. Verzeichnis der aktuell laufenden und bereits abgeschlossenen Programme und Projekte dieser Dienststelle. Dabei soll eine Gliederung der Projekte unterhalb der Programme erkennbar sein.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll folgende Spalten enthalten: Akten- und Vorgangszeichen, Bezeichnung des Programms bzw. des Projekts, Datum, Art (Programm vs. Projekt), Sicherheitseinstufung
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Dokumente der Programme/Projekte
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Programme und Projekte führt und somit über kein systematisches Programm- und Projektmanagement verfügt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)
  9. Zusätzlich: Dokument mit Beschreibung des Programm- und Projektmanagement-Systems dieser Dienststelle, falls es sich bei diesem Dokument nicht um eine Verwaltungsvorschrift handelt.
  10. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern auch als Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)

Verzeichnis der Publikationen

Verzeichnis der Rahmenvereinbarungen

  1. Verzeichnis der aktuell geschlossenen Rahmenvereinbarungen dieser Dienststelle.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll folgende Spalten enthalten: Akten- und Vorgangszeichen, Bezeichnung der Beschaffung/Vergabe, Datum, Beschaffungs- bzw. Vergabeart, Sicherheitseinstufung
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Dokumente der Beschaffungen/Vergaben
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der aktuell geschlossenen Rahmenvereinbarungen führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der wissenschaftlichen Publikationen

  1. Verzeichnis der durch diese Dienststelle angefertigten bzw. in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Publikationen, die nach entsprechender Aufbewahrungsfrist noch nicht gelöscht und bislang nicht veröffentlicht wurden.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Eine wissenschaftliche Publikation im Sinne dieses Antrags ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit von einem oder mehreren Autoren.
  4. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  5. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung der wissenschaftlichen Publikation, Akten- und Vorgangszeichen, Autor (intern vs. extern), Externer Autor (falls zutreffend)
  6. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der wissenschaftlichen Publikationen
  7. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  8. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  9. Falls das angefragte Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis über angefertigte wissenschaftliche Publikationen führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Verwaltungsprozessbeschreibungen (2.)

  1. Verzeichnis der aktuell geltenden Verwaltungsprozessbeschreibungen dieser Dienststelle.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Definition des Verwaltungsprozesses im Sinne dieses Antrags: Der Verwaltungsprozess ist im Prozessmanagement ein Prozess, der in Organisationen der Erfüllung der Organisationsziele dient, indem er vorhandene Organisationsfelder bearbeitet und neue entwickelt. (Quelle: Wikipedia: Geschäftsprozess; https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsprozess) Der Verwaltungsprozess ist in der Organisationslehre und der Managementlehre die koordinierende Steuerung von Kernprozessen in Organisationen mit Fokus auf die Strukturierung organisatorischer Rollen und deren Aufgaben. (Quelle: Wikipedia: Managementprozess; https://de.wikipedia.org/wiki/Managementprozess) Prozessmanagement beschäftigt sich mit der Identifikation, Gestaltung, Dokumentation, Implementierung, Steuerung und Optimierung von Organisationsprozessen. Ganzheitliche Ansätze des Prozessmanagements adressieren nicht nur technische Fragestellungen, sondern insbesondere auch organisatorische Aspekte wie die strategische Ausrichtung, die Organisationskultur sowie die Einbindung und Führung von Prozessbeteiligten. (Quelle: Wikipedia: Prozessmanagement; https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessmanagement)
  4. Dieser Antrag umfasst, aber beschränkt sich nicht auf Verwaltungsverfahren. Im Sinne dieses Antrags sind Verwaltungsverfahren eine Untermenge der Verwaltungsprozesse.
  5. Definition des Verwaltungsverfahrens im Sinne dieses Antrags: Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein. (Quelle: § 9 VwVfG)
  6. Dieser Antrag bezieht sich nicht auf Verwaltungsvorschriften, die Gegenstand eines anderen Antrags auf Informationszugang sind. Hintergrund dieses weiteren Antrags ist, dass manche öffentlichen Dienststellen Verwaltungsprozessbeschreibungen nicht als Verwaltungsvorschriften betrachten.
  7. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  8. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Akten- und Vorgangszeichen, Bezeichnung des Verwaltungsprozesses, Datum, Sicherheitseinstufung
  9. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Verwaltungsprozessbeschreibungen
  10. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  11. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  12. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Verwaltungsprozessbeschreibungen inkl. Verwaltungsverfahrensbeschreibungen führt und zeigt, wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)
  13. Zusätzlich: Dokument mit Beschreibung des Verwaltungsprozess-Managementprozesses inkl. des Verwaltungsverfahrensbeschreibungsmanagementprozesses dieser Dienststelle, falls es sich bei diesem Dokument bzw. diesen Dokumenten nicht um eine Verwaltungsvorschrift handelt.
  14. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern auch als Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)

Verzeichnis der Verwaltungsprozesse (1.)

  1. Verzeichnis der aktuellen Verwaltungsprozesse dieser Dienststelle.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Definition des Verwaltungsprozesses im Sinne dieses Antrags: Der Verwaltungsprozess ist im Prozessmanagement ein Prozess, der in Organisationen der Erfüllung der Organisationsziele dient, indem er vorhandene Organisationsfelder bearbeitet und neue entwickelt. (Quelle: Wikipedia: Geschäftsprozess; https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsprozess) Der Verwaltungsprozess ist in der Organisationslehre und der Managementlehre die koordinierende Steuerung von Kernprozessen in Organisationen mit Fokus auf die Strukturierung organisatorischer Rollen und deren Aufgaben. (Quelle: Wikipedia: Managementprozess; https://de.wikipedia.org/wiki/Managementprozess) Prozessmanagement beschäftigt sich mit der Identifikation, Gestaltung, Dokumentation, Implementierung, Steuerung und Optimierung von Organisationsprozessen. Ganzheitliche Ansätze des Prozessmanagements adressieren nicht nur technische Fragestellungen, sondern insbesondere auch organisatorische Aspekte wie die strategische Ausrichtung, die Organisationskultur sowie die Einbindung und Führung von Prozessbeteiligten. (Quelle: Wikipedia: Prozessmanagement; https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessmanagement)
  4. Dieser Antrag umfasst zwar Verwaltungsverfahren, beschränkt sich jedoch nicht darauf. Im Sinne dieses Antrags sind Verwaltungsverfahren eine Untermenge der Verwaltungsprozesse.
  5. Definition des Verwaltungsverfahrens im Sinne dieses Antrags: Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein. (Quelle: § 9 VwVfG)
  6. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  7. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung des Verwaltungsprozesses, Verweis auf Verwaltungsprozessbeschreibung, Datum, Sicherheitseinstufung
  8. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Liste der Verwaltungsprozessbeschreibungen, Volltexte der Verwaltungsprozessbeschreibungen
  9. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  10. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  11. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Verwaltungsprozesse inkl. Verwaltungsverfahren führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Verwaltungsvorschriften (Bund)

  1. Verzeichnis der aktuell geltenden Verwaltungsvorschriften dieser Dienststelle, die bislang nicht veröffentlicht wurden. Zu Veröffentlichungen im Sinne dieses Antrags zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Veröffentlichung auf der Webseite “Verwaltungsvorschriften im Internet” sowie die im “Kabinettbeschluss zum Ausbau der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (DB VwV Bund) vom 31. Mai 2006” (GMBl 2006 S. 903) genannten weiteren Publikationen, Webseiten und Datenbanken.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern auch als Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)
  4. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  5. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung der Verwaltungsvorschrift, Sicherheitseinstufung der Verwaltungsvorschrift
  6. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Verwaltungsvorschriften
  7. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  8. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  9. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Verwaltungsvorschriften führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Verwaltungsvorschriften (Länder)

  1. Verzeichnis der aktuell geltenden Verwaltungsvorschriften dieser Dienststelle, die bislang nicht veröffentlicht wurden.
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern auch als Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)
  4. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  5. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung der Verwaltungsvorschrift, Sicherheitseinstufung der Verwaltungsvorschrift
  6. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Verwaltungsvorschriften
  7. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  8. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  9. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Verwaltungsvorschriften führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Verzeichnisse (Bund)

  1. Verzeichnis der durch diese Dienststelle geführten Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. (vgl. § 11 (1) IFG)
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung des Verzeichnisses, Aktenzeichen des Verzeichnisses, Sicherheitseinstufung des Verzeichnisses
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Verzeichnisse
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Verzeichnisse führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung sowie mit § 11 Abs. 1 IFG vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Verzeichnisse (Länder)

  1. Verzeichnis der durch diese Dienststelle geführten Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. (vgl. die mit dem § 11 (1) IFG vergleichbare Rechtsvorschrift des Bundeslandes dieser Dienststelle)
  2. Ein Verzeichnis, auch Register, Katalog, Ordner oder Auflistung genannt, im Sinne dieses Antrags ist eine listenförmige Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis)
  3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten.
  4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung des Verzeichnisses, Aktenzeichen des Verzeichnisses, Sicherheitseinstufung des Verzeichnisses
  5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Verzeichnisse
  6. Das Verzeichnis soll Einträge über Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist.
  7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder anderen Formaten) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar sind, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (z.B. “nicht mehr auffindbar”, eigene Rechtsauslegung).
  8. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Verzeichnisse führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung und der mit dem § 11 (1) IFG vergleichbaren Rechtsvorschrift des Bundeslandes dieser Dienststelle vereinbar ist. (falls vorhanden)

Verzeichnis der Vorgänge dieser Akte: TBD…

Verzeichnis der Vorschläge zur kontinuierlichen Verbesserung

Verzeichnis der Zuwendungen

Strukturierte Anträge - Teil 2/2

Beschaffungs-/Vergabeunterlagen (ohne vorherige Liste)

  1. Die Beschaffungs- und Vergabeunterlagen aller aktuell geltenden und geschlossenen Beschaffungen und Vergaben dieser Dienststelle.
  2. Die Dokumente sollen je Beschaffung/Vergabe enthalten: Volltext der Ausschreibungen/Vergaben mitsamt aller Anlagen
  3. Die Dokumente sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Dokumente der Bieter, Dokumente zur Bewertung der Bieter und Angebote, Vergabevermerke

Rahmenvereinbarungen (ohne vorherige Liste)

  1. Die Beschaffungs- und Vergabeunterlagen aller aktuell geltenden und geschlossenen Rahmenvereinbarungen dieser Dienststelle.
  2. Die Dokumente sollen je Rahmenvereinbarung enthalten: Volltext der Ausschreibungen/Vergaben mitsamt aller Anlagen
  3. Die Dokumente sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Dokumente der Bieter, Dokumente zur Bewertung der Bieter und Angebote, Vergabevermerke

Verwaltungsvorschriften (mit vorheriger Liste)

  1. Die geltenden Verwaltungsvorschriften dieser Dienststelle gemäß der nachfolgenden Liste.
  2. Das Dokument soll je Verwaltungsvorschrift enthalten: Volltext der Verwaltungsvorschrift, Volltexte der Anlagen der Verwaltungsvorschrift
  3. Die Dokumente sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten
  4. Liste nachfolgend:

Liste hier einsetzen.

Verwaltungsvorschriften (Bund) (ohne vorherige Liste)

  1. Die geltenden Verwaltungsvorschriften dieser Dienststelle, die bislang nicht veröffentlicht wurden. Zu Veröffentlichungen im Sinne dieses Antrags zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Veröffentlichung auf der Webseite “Verwaltungsvorschriften im Internet” sowie die im “Kabinettbeschluss zum Ausbau der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (DB VwV Bund) vom 31. Mai 2006” (GMBl 2006 S. 903) genannten weiteren Publikationen, Webseiten und Datenbanken.
  2. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern auch als Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)
  3. Das Dokument soll je Verwaltungsvorschrift enthalten: Volltext der Verwaltungsvorschrift, Volltexte der Anlagen der Verwaltungsvorschrift
  4. Die Dokumente sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten

Verwaltungsvorschriften (Länder) (ohne vorherige Liste)

  1. Die geltenden Verwaltungsvorschriften dieser Dienststelle, die bislang nicht veröffentlicht wurden.
  2. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern auch als Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)
  3. Das Dokument soll je Verwaltungsvorschrift enthalten: Volltext der Verwaltungsvorschrift, Volltexte der Anlagen der Verwaltungsvorschrift
  4. Die Dokumente sollen nicht enthalten: Personenbezogene Daten

Weitere Verwaltungsvorschriften im Internet

GenAI-Chatbot für amtliche Quellen

Problem

Versuch 1: Definition von Quellen für ChatGPT

Im ersten Versuch erstellen wir eine Liste der Webseiten der öffentlichen Verwaltung des Bundes. Benutzer können diese Liste als Suchparameter in Google Search und ChatGPT eingeben. Google Search und ChatGPT durchsuchen anschließend nur die genannten Quellen. Eine entsprechende Quellenliste existierte zuvor nicht.

Versuch 2: Quellenspezifischer Chatbot mittels Custom-Chatbot-Lösung

Im zweiten Versuch erstellen wir einen Chatbot, der spezifische öffentliche und/oder nichtöffentliche Quellen für die Informationsausgabe (Antworten) verwendet. Benutzer geben Prompts zur Suche und Zusammenfassung von Inhalten ein. Der Chatbot verwendet ausschließlich die definierten Quellen zur Informationsgenerierung.


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