Intrenion

ChatGPT-Etablierung in Streitkräften

ChatGPT und vergleichbare Webdienste für sicherheitsunempfindliche Anwendungsfälle in Streitkräften

Christian Ullrich
September 2024

Table of Contents

Abgrenzung

  1. Dieses Dokument beschreibt die Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren Web-Diensten in Streitkräften für Informationen, die nicht der militärischen Sicherheit unterliegen. Dieses Dokument beschreibt keine darüber hinausgehende und/oder anderweitige Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren Web-Diensten, anderen Generative-AI-Lösungen, AI-Lösungen oder sonstigen Technologie-Lösungen in Streitkräften und/oder anderen privaten oder öffentlichen Organisationen.
  2. Angehörige von Streitkräften nutzen andere Technologielösungen als ChatGPT und vergleichbare Webdienste zur Verarbeitung von Informationen, die der militärischen Sicherheit unterliegen.
  3. Bei ChatGPT und vergleichbaren Lösungen handelt es sich um Web-Dienste, ähnlich wie Google Search, statt um Cloud-Dienste, ähnlich wie Google Drive. Eine offizielle Abgrenzung zwischen Web- und Cloud-Diensten ist dem Autor nicht bekannt. Anfragen an verschiedene Ministerien und Behörden brachten keine Abgrenzungsdefinition hervor.

Web- anstelle Cloud-Dienst

  1. Ähnlichkeit zu Suchmaschinen
    ChatGPT und ähnliche Web-Dienste sind funktional mit Web-Suchmaschinen wie Google Search vergleichbar, da beide auf Benutzereingaben reagieren und sofortige Antworten liefern. Wie bei Web-Suchmaschinen erfolgt die Interaktion mit ChatGPT und vergleichbaren Web-Diensten über eine Eingabemaske, und die Ausgabe erfolgt unmittelbar.
  2. Kurzlebige Textfragmente
    Die eingegebenen Daten bestehen in der Regel sowohl bei ChatGPT und vergleichbaren Web-Diensten als auch bei Google Search aus kurzen Textfragmenten oder einzelnen Sätzen. ChatGPT und vergleichbare Web-Dienste verarbeiten und beantworten diese Eingaben, ohne sie dauerhaft zu speichern.
  3. Echtzeit-Datenverarbeitung mit flexibler Datenhaltung
    Die Hauptfunktion besteht sowohl bei ChatGPT und vergleichbaren Web-Diensten als auch bei Google Search darin, Anfragen in Echtzeit zu verarbeiten und sofortige Antworten zu liefern. Benutzer haben sowohl bei ChatGPT und vergleichbaren Web-Diensten als auch bei Google Search die Kontrolle darüber, ob Eingaben gespeichert werden, nicht gespeichert werden und/oder zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht werden. Diese flexible Datenhaltung unterscheidet sowohl ChatGPT und vergleichbare Web-Dienste als auch Google Search von Cloud-Diensten, die oft auf eine dauerhafte Datenspeicherung und -verwaltung ausgelegt sind.

Lage

  1. Anwender können durch ChatGPT und vergleichbare Web-Dienste erhebliche Produktivitätssteigerungen bei der Informationsrecherche, Ideenfindung und Dokumentanfertigung erzielen. Die Produktivitätssteigerung zeigt sich in qualitativ hochwertigen Texterzeugnissen, deren Anfertigung in einem Zehntel der Zeit möglich ist.
  2. Die Herausforderung besteht im Finden von Anwendungsfällen in einem Arbeitsgebiet, in der Schulung der Anwender und in der Weiterentwicklung der Organisationskultur und nicht in der Prüfung, ob ChatGPT und vergleichbare Web-Dienste Produktivitätssteigerungen mit sich bringen.
  3. Angehörige von Streitkräften nutzen bereits heute ChatGPT und vergleichbare Web-Dienste für Anwendungsfälle, die nicht der militärischen Sicherheit unterliegen. Die Herausforderung hinsichtlich ChatGPT und vergleichbarer Web-Dienste in Streitkräften besteht vor allem in der Weiterbildung der Anwender zur korrekten Nutzung. Bislang haben viele Streitkräfte keine Schulungen für Anwender von ChatGPT und vergleichbaren Webdiensten durchgeführt.
  4. Angehörige von Streitkräften müssen alle Regeln, Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensanweisungen hinsichtlich der militärischen Sicherheit, der Informationssicherheit, des Datenschutzes und des Urheberrechts beachten.
  5. Organisationselemente in Streitkräften müssen ihre rechtlichen, organisatorischen, prozessualen und/oder organisationskulturellen Sichtweisen in Bezug auf ChatGPT und vergleichbare Web-Dienste nicht vereinheitlichen, solange sie nicht gemeinsam an einer Weisung, Regelung oder anderen Art der Rechtsvorschrift arbeiten.
  6. Manche für die Informationssicherheit zuständigen Organisationselemente von Streitkräften bewerten, dass eine technische Sperrung bestimmter Web-Dienste nicht umfassend, beispielsweise aufgrund ständig neu entstehender vergleichbarer Web-Dienste, sondern nur unterstützend zu einer Aufklärungskampagne sein kann. Diese Organisationselemente bewerten zudem, dass Sperrungen und Verbote von Web-Diensten zukünftig vermehrt unterlaufen werden, da die Beschaffungs- und Einführungsprozesse in vielen Streitkräften den aktuellen technologischen Entwicklungen nicht mehr entsprechen.
  7. In vielen Streitkräften laufen verschiedene GenKI-Einführungsprojekte parallel, wobei entsprechende Anwendungen für die Benutzer erst in einigen Jahren zur Verfügung stehen werden. Bis zur Einführung von ChatGPT-ähnlichen Anwendungen für alle militärischen Anwendungsfälle aller Anwender werden Anwender in Streitkräften weiterhin ChatGPT und vergleichbare Web-Dienste für Anwendungsfälle nutzen, die nicht der militärischen Sicherheit unterliegen.
  8. Dienststellen in Streitkräften steht es frei, zur Sicherstellung der militärischen Sicherheit und der Informationssicherheit dienststelleninterne Schulungen durchzuführen. Im Rahmen dieser Schulungen können Dienststellen sowohl die militärische als auch die Informationssicherheit stärken und die Dienststellenangehörigen im Umgang mit ChatGPT und vergleichbaren Webdiensten schulen.

Absicht

  1. Der Autor hat die Absicht, zur Diskussion über die Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren Web-Diensten in Streitkräften für Anwendungsfälle, die nicht der militärischen Sicherheit unterliegen, beizutragen.

Umsetzung

  1. Der Autor regt die Durchführung von Schulungen zur sicheren Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren Webdiensten in Streitkräften an.
  2. Der Autor weist auf die Möglichkeit der Verwendung öffentlicher Informationen zur Anfertigung der entsprechenden Schulungsunterlagen hin.
  3. Der Autor veröffentlicht verschiedene Informationen auf seiner Webseite. Diese Informationen dienen als Inspiration (nicht als Beispiel oder Vorlage) zur Anfertigung inhaltlich verwandter Schulungsunterlagen.
  4. Die vom Autor veröffentlichten Informationen leisten bereits heute Beiträge zur Einführung und Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren Web-Diensten in öffentlichen und privaten Organisationen.
  5. Der Autor erfragt in informellen Gesprächen bei Angehörigen und Organisationselementen der Streitkräfte den Bedarf an Unterstützung bei der Einführung und Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren Web-Diensten für Anwendungsfälle, die nicht der militärischen Sicherheit unterliegen.

Potenzielle sicherheitsunempfindliche Anwendungsfälle für ChatGPT und vergleichbare Web-Dienste in Streitkräften


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