Intrenion

Angebotsanfrage: Hardware-Instandhaltung

Christian Ullrich
Sommer 2022

Table of Contents

Einführung

Der Auftraggeber teilt folgenden Hinweis mit:

Auftraggeber

Auftraggeber

Beim Auftraggeber handelt es sich um folgende Organisation:

Organisation mit Rechtsform
Straße & Nr.
PLZ & Ort
Staat

Organisationsbeschreibung

Der Auftraggeber informiert nachfolgend über seine Organisation:

Organisationsbeschreibung

Vertragsbestandteile

Dieser Vertragstext und die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. Die Reihenfolge der Anlagen entspricht auch der Rangfolge der Anlagen.

  1. Bezeichnung
  1. Bezeichnung
  1. Bezeichnung

Weitere Anlagen

Soweit nicht aufgeführt, gelten anschließend die folgenden Vertragsbedingungen (Reihenfolge = Rangfolge):

  1. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltungs-AGB) einschließlich der Muster
  2. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Typ A (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)) einschließlich der Muster
  3. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

Die EVB-IT-Dienstleistungs-AGB stehen unter https://www.cio.bund.de und die VOL/B unter https://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Leistungsinformation 1/2

Beginn

Beginn

Mindestvertragsdauer

keine

Ende

kein Ende festgelegt

Standorte

Der Auftraggeber definiert folgende Leistungsstandorte:

Standort

Leistungszyklus

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren einen monatlichen Leistungszyklus mit einem Pauschalfestpreis je Gerät als Instandhaltungspauschale.

Vergütung: Ausnahmen von Instandhaltungspauschale

Auftraggeber und Auftragnehmer nehmen folgende Leistungen von der Instandhaltungspauschale aus:

keine

Vergütung: Ausnahme von Ersatzgegenständen

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend, dass die Instandhaltungspauschale nicht die Kosten für Ersatzgegenstände umfasst. (siehe auch unten)

nein XOR ja

Leistung: Reisekosten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisekosten:

Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Reisekosten nicht gesondert.

Leistung: Nebenkosten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Nebenkosten:

Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Nebenkosten nicht gesondert.

Leistung: Materialkosten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Materialkosten:

Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Materialkosten nicht gesondert.

Leistung: Reisezeiten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisezeiten:

Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Reisezeit nicht gesondert.

Leistungsinformation 2/2

Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft

Allgemein

Die Leistung des Auftragnehmers enthält die Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Ziffer 2.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

ja XOR nein

Hersteller-Support

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend, dass der Auftragnehmer auch solche Instandhaltungsleistungen erbringt, welche vom Hersteller-Support abhängen und für die der Hersteller diesen Support nicht mehr anbietet (Ziffer 1.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
nein XOR ja XOR n/a

Überwachungssystem

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer zur Feststellung von Störungen (engl. “monitoring”) ein Überwachungssystem verwendet bzw. vom Auftraggeber Zugriff auf ein vorhandenes Überwachungssystem erhält.

Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
ja XOR nein XOR n/a

Selbständige Kenntnisverschaffung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer selbständig Kenntnis von Störungen verschafft.

Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
ja XOR XOR nein XOR n/a

Zeiten: Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der nächsten Servicezeit. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung erlangt hat oder hätte erlangen können.

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten:

Zeiten: Betriebsverhindernde Störung: Reaktionszeit

best effort

Zeiten: Betriebsverhindernde Störung: Wiederherstellungszeit

best effort

Zeiten: Betriebsbehindernde Störung: Reaktionszeit

best effort

Zeiten: Betriebsbehindernde Störung: Wiederherstellungszeit

best effort

Zeiten: Leichte Störung: Reaktionszeit

best effort

Zeiten: Leichte Störung: Wiederherstellungszeit

best effort

Vorbeugende Maßnahmen (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft)

Allgemein

Die Leistung des Auftragnehmers enthält vorbeugende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Ziffer 2.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

ja XOR nein

Überwachungssystem

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer zur Feststellung des aktuellen Zustandes der Hardware (engl. “monitoring”) ein Überwachungssystem verwendet bzw. vom Auftraggeber Zugriff auf ein vorhandenes Überwachungssystem erhält.

Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
ja XOR nein XOR n/a

Selbständige Kenntnisverschaffung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer selbständig Kenntnis vom Zustand der Hardware verschafft.

Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen. ja XOR nein XOR n/a

Telefon-Hotline

Allgemein

Die Leistung des Auftragnehmers enthält Hotline-Service zu den vereinbarten Service-Zeiten (Ziffer 2.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

ja XOR nein

Personal

Der Auftragnehmer setzt abweichend nur Personal ein, welches sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass es auch komplexere Fragen zur Nutzung und zu Störungsmeldungen löst (Ziffer 2.4.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

ja XOR nein

Telefonische Störungsbeseitigung

Der Auftragnehmer beseitigt Störungen, soweit möglich, auch aus der Ferne (“Teleservice”):

ja XOR nein

Bearbeitung durch selben Mitarbeiter

Der Auftragnehmer gewährleistet die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter (Ziffer 2.4.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

ja XOR nein

Konditionen

Feiertage

Für diesen Vertrag gelten abweichend die Feiertage folgenden Bundeslands (Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

Keine Abweichung von den AGB. XOR
Bundesland bestimmen.

Service-Zeiten: Zuschlagsfreie Service-Zeiten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende zuschlagsfreien Service-Zeiten (Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

keine

Service-Zeiten: Zuschlagspflichtige Service-Zeiten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende zuschlagspflichtige Servicezeiten. Falls keine Zeiten angegeben sind, leistet der Auftragnehmer nur zu den zuschlagsfreien Zeiten Dienst.

keine

Service-Zeiten: Zuschlagshöhe

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Zuschläge innerhalb der zuschlagspflichtigen Servicezeiten. Falls keine Zuschläge angegeben sind, gelten dieselben Preise wie zu den zuschlagsfreien Zeiten.

Hinweis: Nur auszufüllen, falls “zuschlagspflichtige Service-Zeiten” definiert sind. keine

Dokumentationssprache

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Sprache der Dokumentation der Tätigkeiten des Auftragnehmers (Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

keine

Sprachfertigkeiten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zu den notwendigen Sprachfertigkeiten des eingesetzten Personals (Ziffer 9.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

keine

Verpflichtungsgesetz

Der Auftragnehmer setzt nur solches Personal ein, welches sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten lässt (Ziffer 9.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

nein XOR ja

Fälligkeit

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Fälligkeit (Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

keine

Preisanpassung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Preisanpassung (Ziffer 10.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

keine

Mitwirkung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden abweichenden/zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Ziffer 12 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

keine

Haftungsobergrenze für diesen Vertrag

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Haftungsobergrenze für diesen Vertrag (Ziffer 16.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

keine

Haftung für entgangenen Gewinn

Der Auftragnehmer haftet abweichend auch für entgangenen Gewinn (Ziffer 16.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

nein XOR ja

Kündigung: Frist

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgende abweichende Kündigungsfrist in Monaten (Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

keine

Kündigung: Kalendereinheit

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Möglichkeit zur Kündigung zum Ablauf folgender Kalendereinheit (Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

Kalendermonat (keine Abweichung) XOR
Kalenderquartal XOR
Kalenderjahr

Haftpflichtversicherung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Pflicht des Auftragnehmers zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Ziffer 19 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

nein XOR ja

Sicherheit

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende/zusätzliche Regelungen zu Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit (Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):

keine

Hardware & Vergütung

Der Auftragnehmer hält folgende Hardware instand:

  1. Bezeichnung
  1. Bezeichnung
  1. Bezeichnung

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