Christian Ullrich
Sommer 2022
Der Auftraggeber teilt folgenden Hinweis mit:
Beim Auftraggeber handelt es sich um folgende Organisation:
Organisation mit Rechtsform
Straße & Nr.
PLZ & Ort
Staat
Der Auftraggeber informiert nachfolgend über seine Organisation:
Organisationsbeschreibung
Dieser Vertragstext und die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. Die Reihenfolge der Anlagen entspricht auch der Rangfolge der Anlagen.
- Bezeichnung
- Datum
- Version
- Seitenzahl
- Beschreibung
- Bezeichnung
- Datum
- Version
- Seitenzahl
- Beschreibung
- Bezeichnung
- Datum
- Version
- Seitenzahl
- Beschreibung
Soweit nicht aufgeführt, gelten anschließend die folgenden Vertragsbedingungen (Reihenfolge = Rangfolge):
Die EVB-IT-Dienstleistungs-AGB stehen unter https://www.cio.bund.de und die VOL/B unter https://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT-AGB zugelassen ist.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Beginn
keine
kein Ende festgelegt
Der Auftraggeber definiert folgende Leistungsstandorte:
Standort
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren einen monatlichen Leistungszyklus mit einem Pauschalfestpreis je Gerät als Instandhaltungspauschale.
Auftraggeber und Auftragnehmer nehmen folgende Leistungen von der Instandhaltungspauschale aus:
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend, dass die Instandhaltungspauschale nicht die Kosten für Ersatzgegenstände umfasst. (siehe auch unten)
nein XOR ja
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisekosten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Reisekosten nicht gesondert.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Nebenkosten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Nebenkosten nicht gesondert.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Materialkosten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Materialkosten nicht gesondert.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisezeiten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Reisezeit nicht gesondert.
Die Leistung des Auftragnehmers enthält die Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Ziffer 2.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
ja XOR nein
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend, dass der Auftragnehmer auch solche Instandhaltungsleistungen erbringt, welche vom Hersteller-Support abhängen und für die der Hersteller diesen Support nicht mehr anbietet (Ziffer 1.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
nein XOR ja XOR n/a
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer zur Feststellung von Störungen (engl. “monitoring”) ein Überwachungssystem verwendet bzw. vom Auftraggeber Zugriff auf ein vorhandenes Überwachungssystem erhält.
Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
ja XOR nein XOR n/a
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer selbständig Kenntnis von Störungen verschafft.
Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
ja XOR XOR nein XOR n/a
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der nächsten Servicezeit. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung erlangt hat oder hätte erlangen können.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten:
best effort
best effort
best effort
best effort
best effort
best effort
Die Leistung des Auftragnehmers enthält vorbeugende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Ziffer 2.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
ja XOR nein
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer zur Feststellung des aktuellen Zustandes der Hardware (engl. “monitoring”) ein Überwachungssystem verwendet bzw. vom Auftraggeber Zugriff auf ein vorhandenes Überwachungssystem erhält.
Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
ja XOR nein XOR n/a
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer selbständig Kenntnis vom Zustand der Hardware verschafft.
Hinweis: Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen. ja XOR nein XOR n/a
Die Leistung des Auftragnehmers enthält Hotline-Service zu den vereinbarten Service-Zeiten (Ziffer 2.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
ja XOR nein
Der Auftragnehmer setzt abweichend nur Personal ein, welches sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass es auch komplexere Fragen zur Nutzung und zu Störungsmeldungen löst (Ziffer 2.4.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
ja XOR nein
Der Auftragnehmer beseitigt Störungen, soweit möglich, auch aus der Ferne (“Teleservice”):
ja XOR nein
Der Auftragnehmer gewährleistet die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter (Ziffer 2.4.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
ja XOR nein
Für diesen Vertrag gelten abweichend die Feiertage folgenden Bundeslands (Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Keine Abweichung von den AGB. XOR
Bundesland bestimmen.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende zuschlagsfreien Service-Zeiten (Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende zuschlagspflichtige Servicezeiten. Falls keine Zeiten angegeben sind, leistet der Auftragnehmer nur zu den zuschlagsfreien Zeiten Dienst.
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Zuschläge innerhalb der zuschlagspflichtigen Servicezeiten. Falls keine Zuschläge angegeben sind, gelten dieselben Preise wie zu den zuschlagsfreien Zeiten.
Hinweis: Nur auszufüllen, falls “zuschlagspflichtige Service-Zeiten” definiert sind. keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Sprache der Dokumentation der Tätigkeiten des Auftragnehmers (Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zu den notwendigen Sprachfertigkeiten des eingesetzten Personals (Ziffer 9.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Der Auftragnehmer setzt nur solches Personal ein, welches sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten lässt (Ziffer 9.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
nein XOR ja
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Fälligkeit (Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Preisanpassung (Ziffer 10.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden abweichenden/zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Ziffer 12 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Haftungsobergrenze für diesen Vertrag (Ziffer 16.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Der Auftragnehmer haftet abweichend auch für entgangenen Gewinn (Ziffer 16.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
nein XOR ja
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgende abweichende Kündigungsfrist in Monaten (Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Möglichkeit zur Kündigung zum Ablauf folgender Kalendereinheit (Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Kalendermonat (keine Abweichung) XOR
Kalenderquartal XOR
Kalenderjahr
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Pflicht des Auftragnehmers zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Ziffer 19 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
nein XOR ja
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende/zusätzliche Regelungen zu Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit (Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Der Auftragnehmer hält folgende Hardware instand:
- Bezeichnung
- Beschreibung
- Standorte
- Vergütungsberechnung
- Vergütungshöhe
- Vergütungshöchstgrenze
- Bezeichnung
- Beschreibung
- Standorte
- Vergütungsberechnung
- Vergütungshöhe
- Vergütungshöchstgrenze
- Bezeichnung
- Beschreibung
- Standorte
- Vergütungsberechnung
- Vergütungshöhe
- Vergütungshöchstgrenze