Christian Ullrich
Sommer 2022
Der Auftraggeber teilt folgenden Hinweis mit:
Beim Auftraggeber handelt es sich um folgende Organisation:
Organisation mit Rechtsform
Straße & Nr.
PLZ & Ort
Staat
Der Auftraggeber informiert nachfolgend über seine Organisation:
Organisationsbeschreibung
Dieser Vertragstext und die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. Die Reihenfolge der Anlagen entspricht auch der Rangfolge der Anlagen.
- Bezeichnung
- Datum
- Version
- Seitenzahl
- Beschreibung
- Bezeichnung
- Datum
- Version
- Seitenzahl
- Beschreibung
- Bezeichnung
- Datum
- Version
- Seitenzahl
- Beschreibung
Soweit nicht aufgeführt, gelten anschließend die folgenden Vertragsbedingungen (Reihenfolge = Rangfolge):
Die EVB-IT-AGB stehen unter https://www.cio.bund.de/ und die VOL/B unter https://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT-AGB zugelassen ist.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistung:
Auskunft, Beratung, Betrieb, Durchführung, Entstörung, Entwicklung, Recherche, Schulung, Umsetzung, Unterstützung, Wartung, Andere Dienstleistungen
Bezeichnung
Beschreibung
Leistungsort
Beginn
keine
kein Ende festgelegt
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren den nachfolgenden Leistungszyklus: (Bei Vereinbarung eines Stunden- oder Tagessatzes ist “auf Abruf” auszuwählen.)
einmalig XOR auf Abruf XOR monatlich
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende ergänzende Regelung zum Leistungszyklus:
Hinweis: Nur auszufüllen, falls Leistungszyklus “monatlich”:
Auftraggeber und Auftragnehmer unterbrechen den Leistungszyklus, falls …
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbren folgende Regelung für den Mindestvorlauf bei Abruf:
Hinweis: Nur auszufüllen, falls Leistungszyklus “einmalig”:
Kein Mindestvorlauf XOR Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt XX Stunden/Tage.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur Mindestabnahme für den Abruf:
- Keine Mindestabnahme XOR
- Die Mindestabnahme beträgt XX Einheiten je Monat. XOR
- Die Mindestabnahme beträgt XX Einheiten über die gesamte Vertragslaufzeit. XOR
- Die Mindestabnahme beträgt XX Einheiten in den ersten sechs Monaten.
Pauschalfestpreis XOR Stundensatz XOR Tagessatz
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Abschlagsregelung:
Hinweis: Nur auszufüllen, falls Vergütungssystem “Pauschalfestpreis”:
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren keine Abschlagszahlungen.
Der Auftragnehmer darf abweichend bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abrechnen (Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
Hinweis: Falls Vergütungseinheit “Pauschalfestpreis”, “n/a” auswählen.
Hinweis: Falls Vergütungseinheit “Stundensatz” oder “Tagessatz”, “nein” oder “ja” auswählen.
n/a XOR nein XOR ja
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Vergütungsberechnung:
siehe Angebot
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Vergütungshöhe:
siehe Angebot
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Vergütungshöchstgrenze:
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisekosten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Reisekosten nicht gesondert.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Nebenkosten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Nebenkosten nicht gesondert.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Materialkosten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Materialkosten nicht gesondert.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisezeiten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Reisezeit nicht gesondert.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren ein abweichendes ausschließliches Nutzungsrecht, ausgenommen vorbestehende Werke (Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
nein XOR ja
Auftraggeber und Auftragnhmer vereinbaren folgenden abweichende Regelung zur gewerblichen Verbreitung (Ziffer 3.1 EVB Dienstleistungs-AGB):
Keine Abweichung von den AGB. XOR
Die gewerbliche Verbreitung ist uneingeschränkt möglich. XOR
Die gewerbliche Verbreitung ist ausgeschlossen.
TBD… (Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Für diesen Vertrag gelten abweichend die Feiertage folgenden Bundeslands (Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
Keine Abweichung von den AGB. XOR
Bundesland bestimmen.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende zuschlagsfreie Service-Zeiten (Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende zuschlagspflichtige Service-Zeiten. Falls, keine Zeiten angegeben sind, leistet der Auftragnehmer nur zu den zuschlagsfreien Zeiten Dienst.
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Zuschläge innerhalb der zuschlagspflichtigen Service-Zeiten. Falls, keine Zuschläge angegeben sind, gelten dieselben Preise wie zu den zuschlagsfreien Zeiten.
Hinweis: Nur auszufüllen, falls “zuschlagspflichtige Service-Zeiten” definiert sind.
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Sprache der Dokumentation der Tätigkeiten des Auftragnehmers (Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zu den notwendigen Sprachfertigkeiten des eingesetzten Personals (Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Der Auftragnehmer setzt nur solches Personal ein, welches sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten lässt (Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
nein XOR ja
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Fälligkeit (Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Preisanpassung (Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgende abweichende Haftungsobergrenze je Schadensfall (Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Haftungsobergrenze für diesen Vertrag (Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Der Auftragnehmer haftet abweichend auch für entgangenen Gewinn (Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
nein XOR ja
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden abweichenden/zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgende abweichende Kündigungsfrist in Monaten (Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Möglichkeit zur Kündigung zum Ablauf folgender Kalendereinheit (Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
Kalendermonat (keine Abweichung) XOR Kalenderquartal XOR Kalenderjahr
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende/ergänzende Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende (Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Pflicht des Auftragnehmers zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
nein XOR ja
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende/zusätzliche Regelungen zu Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit (Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):
keine
TBD… (Ziffer 12 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Leistungsbeschreibung