Intrenion

Angebotsanfrage: Dienstleistung

Christian Ullrich
Sommer 2022

Table of Contents

Einführung

Der Auftraggeber teilt folgenden Hinweis mit:

Auftraggeber

Auftraggeber

Beim Auftraggeber handelt es sich um folgende Organisation:

Organisation mit Rechtsform
Straße & Nr.
PLZ & Ort
Staat

Organisationsbeschreibung

Der Auftraggeber informiert nachfolgend über seine Organisation:

Organisationsbeschreibung

Vertragsbestandteile

Dieser Vertragstext und die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. Die Reihenfolge der Anlagen entspricht auch der Rangfolge der Anlagen.

  1. Bezeichnung
  1. Bezeichnung
  1. Bezeichnung

Weitere Anlagen

Soweit nicht aufgeführt, gelten anschließend die folgenden Vertragsbedingungen (Reihenfolge = Rangfolge):

  1. Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster
  2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

Die EVB-IT-AGB stehen unter https://www.cio.bund.de/ und die VOL/B unter https://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Leistungsinformation

Leistungsinformation

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistung:

Auskunft, Beratung, Betrieb, Durchführung, Entstörung, Entwicklung, Recherche, Schulung, Umsetzung, Unterstützung, Wartung, Andere Dienstleistungen

Bezeichnung

Bezeichnung

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Leistungsort

Leistungsort

Beginn

Beginn

Mindestvertragsdauer

keine

Ende

kein Ende festgelegt

Leistungszyklus: Allgemein

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren den nachfolgenden Leistungszyklus: (Bei Vereinbarung eines Stunden- oder Tagessatzes ist “auf Abruf” auszuwählen.)

einmalig XOR auf Abruf XOR monatlich

Leistungszyklus: Details

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende ergänzende Regelung zum Leistungszyklus:

Hinweis: Nur auszufüllen, falls Leistungszyklus “monatlich”:
Auftraggeber und Auftragnehmer unterbrechen den Leistungszyklus, falls …

Abruf: Mindestvorlauf

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbren folgende Regelung für den Mindestvorlauf bei Abruf:

Hinweis: Nur auszufüllen, falls Leistungszyklus “einmalig”:
Kein Mindestvorlauf XOR Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt XX Stunden/Tage.

Abruf: Mindestabnahme

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur Mindestabnahme für den Abruf:

Vergütung: Einheit

Pauschalfestpreis XOR Stundensatz XOR Tagessatz

Vergütung: Abschlag

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Abschlagsregelung:

Hinweis: Nur auszufüllen, falls Vergütungssystem “Pauschalfestpreis”:
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren keine Abschlagszahlungen.

Vergütung: Tagesmaximum

Der Auftragnehmer darf abweichend bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abrechnen (Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

Hinweis: Falls Vergütungseinheit “Pauschalfestpreis”, “n/a” auswählen.
Hinweis: Falls Vergütungseinheit “Stundensatz” oder “Tagessatz”, “nein” oder “ja” auswählen.

n/a XOR nein XOR ja

Vergütung: Berechnung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Vergütungsberechnung:

siehe Angebot

Vergütung: Höhe

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Vergütungshöhe:

siehe Angebot

Vergütung: Höchstgrenze

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Vergütungshöchstgrenze:

keine

Reisekosten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisekosten:

Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Reisekosten nicht gesondert.

Nebenkosten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Nebenkosten:

Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Nebenkosten nicht gesondert.

Materialkosten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Materialkosten:

Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Materialkosten nicht gesondert.

Reisezeiten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisezeiten:

Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die Reisezeit nicht gesondert.

Konditionen

Ausschließliches Nutzungsrecht

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren ein abweichendes ausschließliches Nutzungsrecht, ausgenommen vorbestehende Werke (Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

nein XOR ja

Gewerbliche Verbreitung

Auftraggeber und Auftragnhmer vereinbaren folgenden abweichende Regelung zur gewerblichen Verbreitung (Ziffer 3.1 EVB Dienstleistungs-AGB):

Keine Abweichung von den AGB. XOR
Die gewerbliche Verbreitung ist uneingeschränkt möglich. XOR
Die gewerbliche Verbreitung ist ausgeschlossen.

Quelltext

TBD… (Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)

Feiertage

Für diesen Vertrag gelten abweichend die Feiertage folgenden Bundeslands (Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

Keine Abweichung von den AGB. XOR
Bundesland bestimmen.

Service-Zeiten: Zuschlagsfreie Service-Zeiten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende zuschlagsfreie Service-Zeiten (Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Service-Zeiten: Zuschlagspflichtige Service-Zeiten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende zuschlagspflichtige Service-Zeiten. Falls, keine Zeiten angegeben sind, leistet der Auftragnehmer nur zu den zuschlagsfreien Zeiten Dienst.

keine

Service-Zeiten: Zuschlagshöhe

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Zuschläge innerhalb der zuschlagspflichtigen Service-Zeiten. Falls, keine Zuschläge angegeben sind, gelten dieselben Preise wie zu den zuschlagsfreien Zeiten.

Hinweis: Nur auszufüllen, falls “zuschlagspflichtige Service-Zeiten” definiert sind.
keine

Dokumentationssprache

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Sprache der Dokumentation der Tätigkeiten des Auftragnehmers (Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Sprachfertigkeiten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zu den notwendigen Sprachfertigkeiten des eingesetzten Personals (Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Verpflichtungsgesetz

Der Auftragnehmer setzt nur solches Personal ein, welches sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten lässt (Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

nein XOR ja

Fälligkeit

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Fälligkeit (Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Preisanpassung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Preisanpassung (Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Haftungsobergrenze je Schadensfall

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgende abweichende Haftungsobergrenze je Schadensfall (Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Haftungsobergrenze für diesen Vertrag

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Haftungsobergrenze für diesen Vertrag (Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Haftung für entgangenen Gewinn

Der Auftragnehmer haftet abweichend auch für entgangenen Gewinn (Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

nein XOR ja

Mitwirkung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden abweichenden/zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Kündigung: Frist

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgende abweichende Kündigungsfrist in Monaten (Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Kündigung: Kalendereinheit

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Möglichkeit zur Kündigung zum Ablauf folgender Kalendereinheit (Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

Kalendermonat (keine Abweichung) XOR Kalenderquartal XOR Kalenderjahr

Pflichten nach Vertragsende

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende/ergänzende Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende (Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Haftpflichtversicherung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Pflicht des Auftragnehmers zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

nein XOR ja

Sicherheit

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende/zusätzliche Regelungen zu Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit (Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB):

keine

Vertragsstrafen

TBD… (Ziffer 12 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung


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