Universalvergabe: Vertrag inkl. Leistungsbeschreibung

Universalvergabe: Vertrag inkl. Leistungsbeschreibung

Einführung

Der Auftraggeber teilt folgenden Hinweis mit:

Der Auftraggeber bittet das angeschriebene Unternehmen um ein Angebot. Der Auftraggeber bittet das angeschriebe Unternehmen die nachfolgenden Informationen zum Bestandteil des Angebots (Vertragsbestandteil) zu machen.

Auftraggeber

Auftraggeber

Beim Auftraggeber handelt es sich um folgende Organisation:

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Formulierungshilfe
  • Organisation mit Rechtsform
  • Straße & Nr.
  • PLZ & Ort
  • Staat

Testauftraggeber

Organisationsbeschreibung

Der Auftraggeber informiert nachfolgend über seine Organisation:

Testorganisationsbeschreibung

Vertragsbestandteile

Dieser Vertragstext und die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil des Vertrags (Reihenfolge = Rangfolge):

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Formulierungshilfe
  • Bezeichnung
  • Datum
  • Version
  • Seitenzahl
  • Beschreibung
  1. Anlage 1
  2. Anlage 2
  3. Anlage 3

Weitere Anlagen

Soweit nicht augeführt, gelten anschließend die folgenden Vertragsbedingungen der hier aufgelisteten Rangfolge:

  1. Ergänzende Vertragsbedingunge für Cloud-Leistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster
  2. Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster
  3. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster
  4. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltungs-AGB) einschließlich der Muster
  5. Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Pflege S (EVB-IT Pflege-S-AGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster
  6. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (EVB-IT Überlassung-Typ-A-AGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster
  7. Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware (EVB-IT Überlassung-Typ-B-AGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster
  8. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

Weitere Vertragsbestandteile

Auftraggeber und Auftragnehmer können mit beiderseitigen Einverständnis auch weitere AGB in die Leistungsabrufverträge einbeziehen. Diese dürfen auch einen dynamischen Änderungsvorbehalt beinhalten. Die einbezogenen AGB und die dynamischen Änderungen dürfen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sein. Eine Einbeziehung weiterer AGB erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen hier aufgeführten Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Weitere AGB dürfen dem Wesen und dem Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung nicht wesentlich widersprechen.

Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Leistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind. Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloud-Leistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Abweichend hiervon gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* -Regelungen zu Art und Umfang der Cloud-Leistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud-AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB, dort "II Anhang zum Kriterienkatalog" in Bezug auf die hier aufgeführte Kategorien ausdrücklich vereinbart ist. Weitere auftragnehmerseitige AGB sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in diesen Vertrag einbezogen wurden oder nicht.

Leistungsinformation

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer weitervertreibt Leistungen in den folgenden Bereichen:

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Ausfüllhinweis

Nicht zutreffende Leistungsbestandteile entfernen.

  • Cloud-Dienste
  • Dienstleistungen
  • Hardware
  • Software

Beginn

Testbeginn

Vertragsdauer

Dieser Vertrag läuft mindestens zwölf Monate ung verlängert sich um jeweils zwölf Monate, falls nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren.

Vergütung: Berechnung

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Vergütungsberechnung:

siehe Abschnitt “Leistungsvereinbarung”

Vergütung: Höhe

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Vergütungshöhe:

siehe Angebot

Leistungsvereinbarung

Präambel

Auftraggeber und Auftragnehmer schließen diese Rahmenvereinbarung mit den wesentlichen Rahmenbedingungen und allgemeinen Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Entsteht beim Auftraggeber ein konkreter Bedarf für den Bezug der vereinbarten Leistungen (Liefer-, Dienst- und Werkleistungen) des Auftragnehmers, so werden die Vertragsparteien hierzu einen Leistungsabrufvertrag schließen, der für jeden Einzelfall eine spezielle Leistungsvereinbarung enthält.
  2. Diese abrufspezifische Leistungsvereinbarungen enthalten insbesondere folgende Bestandteile:
    • die Leistungsspezifikation mit konstruktiven und funktionalen Kriterien
    • den Leistungsplan über den Leistungszeitraum
    • die Anzahl der Leistungseinheiten
    • die Art des Leistungserbringung, das Leistungsrisiko, die Preise und Zahlungsbedingungen
  3. Durch diese Rahmenvereinbarung bzw. durch die einzelnen Leistungsabrufverträge ist der Auftraggeber – unbeschadet der im Einzelfall vereinbarten Abnahmeverpflichtung – nicht daran gehindert, die zu liefernden Produkte auch von einem Dritten zu beziehen.
  4. Der Lieferant ist durch die Rahmenvereinbarung bzw. durch die einzelnen Leistungsabrufverträge nicht gehindert, Leistungen der zu liefernden Art auch an Dritte abzugeben.
  5. Der Auftragnehmer liefert Leistungen nicht ohne Genehmigung in Textform des Auftraggebers an Dritte, weche zuvor auf spezielle Anforderung des Auftraggebers angefertigt wurden.
  6. Sofern in den einzelnen Leistungsabrufverträgen ausdrücklich von dieser Rahmenvereinbarung abweichende Vereinbarungen getroffen werden, so gehen diese der Rahmenvereinbarung vor.
  7. Auftraggeber und Auftragnehmer schließen Änderungen an dieser Rahmenvereinbarung zur Laufzeit aus, welche das Wesen und/oder den Gegenstand ändern oder ergänzen. Davon unbenommen sind unwesentliche Änderungen, insbesondere welche die Zusammenarbeit näher beschreiben aber nicht wesentlich verändern.

§ 2 Gegenstand der Rahmenvereinbarung

  1. Der Auftragnehmer vertreibt (verkauft, vermietet) Leistungen (Cloud-Dienste, Dienstleistungen, Hardware und Software) von Lieferanten an den Auftraggeber.
  2. Der Auftragnehmer vertreibt die in der Anlage spezifizierten Leistungen an den Auftraggeber.
  3. Der Auftragnehmer agiert als zentrale Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Lieferanten, aber nicht als sogenannter Beschaffungsdienstleister (welcher üblicherweise den Einkaufsprozess der Kundenorganisation übernimmt).
  4. Der Auftragnehmer sucht und kontrahiert Lieferanten und verwaltet die Lieferantenbeziehungen.
  5. Der Auftragnehmer vertreibt die Leistungen der Lieferanten, aber keine eigenen Leistungen.
  6. Der Auftragnehmer darf Mutter- , Schwester- und Tochterunternehmen als Lieferanten führen.
  7. Der Auftraggeber ruft die Leistungen in Textform mittels Einzelbeauftragungen (Leistungsabrufverträgen), Mengenverträgen und/oder Lieferabruf ab.
  8. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge oder regelmäßigen Menge.
  9. Die Lieferanten des Auftragnehmers legen ihre Preise selbständig und unabhängig vom Auftragnehmer fest. Der Auftragnehmer ist nicht zu den Wettbewerb beeinträchtigenden Preisabsprachen mit dessen Lieferanten berechtigt.
  10. Der Auftragnehmer agiert bei Geschäftsbeziehungen mit seinen Mutter- , Schwester- und Tochterunternehmen analog zu solchen mit unabhängigen Lieferanten.
  11. Der Auftragnehmer greift bei der Beratung des Auftraggebers wann immer möglich auf Informationen und Personal der Lieferanten zurück und reduziert damit die eigene Wertschöpfung mit dem Ziel der Kostenreduzierung auf das notwendige Maß.

§ 3 Preis- und Zahlungskonditionen

  1. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren ein einheitliches Preis- und Vergütungsmodell als Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Weitere und/oder abweichende Konditionen, Preise, Zahlungsziele und Preisanpassungen sind Bestandteile der Leistungsabrufverträge.
  2. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren einen einheitlichen Handelsaufschlag auf die Einkaufspreise des Auftragnehmers für alle unter diesen Rahmenvetrag abgerufenen Leistungen.
  3. Der Auftragnehmer berechnet seinen Verkaufspreis aus den Einkaufskosten und dem vorab definierten Handelsaufschlag. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf weitergehende Vergütung.
  4. Der Auftragnehmer ist nicht verechtigt seine Leistungen innerhalb seines Konzerns zwischen Mutter- , Schwester- und Tochterunternehmen zu subventionieren.
  5. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungsabrufverträge die Lieferanten-Einkaufspreise mit. Der Auftragnehmer übermittelt auf Nachfrage des Auftraggebers Nachweise (bspw. Rechnungen) der Lieferanten über deren Verkaufspreise (= Einkaufspreise des Auftragnehmers) an den Auftraggeber.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Dieser Vertrag läuft mindestens zwölf Monate ung verlängert sich um jeweils zwölf Monate, falls nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren.
  2. Beide Vertragsparteien können diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes gänzlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt aber für solche Leistungen, für die der Auftraggeber darlegt, dass sie für ihn aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind.

§ 5 Schlussbestimmungen

  1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, diesen Vertrag und seinen Inhalt vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren. Dies gilt auch für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung des Vertrages. Dies gilt nicht bei Anwendung einer Rechtsvorschrift oder einer gerichtlichen Verfügung.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
  3. Die Vertragspartner werden sich bemühen, etwaige Meinungsverschiedenheiten unter fairer Abwägung der beiderseitigen Interessen möglichst freundschaftlich beizulegen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*).

Leistungsbeschreibung

1. Define: Leistungen definieren

  • Der Auftragnehmer analysiert Markttrends.
  • Der Auftragnehmer detailliert die Lieferantenleistungen.
  • Der Auftragnehmer detailliert Prozesse zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Lieferanten.
  • Der Auftragnehmer ergänzt den Leistungskatalog für zukünftige Ausschreibungen des Auftraggebers.
  • Der Auftragnehmer definiert Leistungskataloge weiterer Leistungskategorien für zukünftige Ausschreibungen.

Auftraggeber und Auftragnehmer definieren darüber hinaus folgende Leistungsbestandteile:

n/a

2. Locate: Lieferanten finden

  • Der Auftragnehmer sucht und findet passende Lieferanten.
  • Der Auftragnehmer kontaktiert passende Lieferanten.
  • Der Auftraggeber vergleicht die Leistungen verschiedener Lieferanten.
  • Der Auftraggeber vergleicht die Preise der Leistungen verschiedener Lieferanten.

Auftraggeber und Auftragnehmer definieren darüber hinaus folgende Leistungsbestandteile:

n/a

3. Prepare: Lieferanten auf Leistungserbringung vorbereiten

  • Der Auftraggeber kontrahiert Lieferanten vorbereitend.
  • Der Auftraggeber etabliert Beziehungen mit den Lieferanten.
  • Der Auftraggeber etabliert Prozesse mit den Lieferanten.
  • Der Auftraggeber Lieferanten bereitet Lieferanten auf die Zusammenarbeit mit der eigenen Organisation und der des Auftraggebers vor.
  • Der Auftraggeber bewegt Lieferanten zur Kooperation untereinander.
  • Der Auftraggeber definiert lieferantenübergreifende Leistungspakete.

Auftraggeber und Auftragnehmer definieren darüber hinaus folgende Leistungsbestandteile:

n/a

4. Confirm: Leistungsfähigkeit sicherstellen

  • Der Auftragnehmer kommuniziert die verfügbaren Lieferanten zum Auftraggeber.
  • Der Auftragnehmer kommuniziert die verfügbaren Leistungen zum Auftraggeber.
  • Der Auftragnehmer kommuniziert die Preise der Lieferantenleistungen zum Auftraggeber.
  • Der Auftragnehmer kommuniziert die Verfügbarkeit der Lieferantenleistungen zum Auftraggeber.

Auftraggeber und Auftragnehmer definieren darüber hinaus folgende Leistungsbestandteile:

n/a

5. Execute: Lieferantenleistungen vertreiben

  • Der Auftragnehmer vertreibt die Lieferantenleistungen an den Auftraggeber.
  • Der Auftragnehmer bietet die Leiferantenleistungen dem Auftraggeber auf Abruf an.
  • Der Auftragnehmer definiert die Lieferantenleistungen im Rahmen einzelner Anfragen und Abrufe des Auftraggebers.
  • Der Auftragnehmer erstellt ergänzende Leistungs- und Vertragsdokumente.
  • Der Auftragnehmer rechnet die Leistungen gegenüber dem Auftraggeber ab.
  • Der Auftragnehmer bezahlt die Lieferanten.

Auftraggeber und Auftragnehmer definieren darüber hinaus folgende Leistungsbestandteile:

n/a

6. Monitor: Lieferantenleistungen überwachen

  • Der Auftragnehmer überwacht die Lieferanten bei der Leistungserbringung.
  • Der Auftragnehmer dokumentiert die Leistungserbringung durch die Lieferanten.
  • Der Auftragnehmer vergleicht die Leistungserbringung durch die Lieferanten zwischen verschiedenen Kunden.
  • Der Auftragnehmer vergleicht die Preise der Lieferantenleistungen zwischen verschiedenen Kunden.

Auftraggeber und Auftragnehmer definieren darüber hinaus folgende Leistungsbestandteile:

n/a

7. Modify: Lieferantenbeziehungen weiterentwickeln

  • Der Auftragnehmer verbessert kontinuerlich die Zusammenarbeit mit den Lieferanten.
  • Der Auftragnehmer motiviert die Lieferanten zur kontinuierlichen Verbesserung der Lieferantenleistungen.
  • Der Auftragnehmer unterstützt die Lieferanten bei der kontinuierlichen Verbesserung der Lieferantenleistungen.
  • Der Auftragnehmer motiviert die Lieferanten zur Senkung der Preise der Lieferantenleistungen.
  • Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber alternative bessere Lieferanten zur zukünftigen Zusammenarbeit vor.

Auftraggeber und Auftragnehmer definieren darüber hinaus folgende Leistungsbestandteile:

n/a

8. Conclude: Zusammenarbeit beenden

  • Der Auftragnehmer bereitet den Auftraggeber auf die Beendigung der Leistungserbringung der Abrufe vor.
  • Der Auftragnehmer bereitet die Lieferanten auf die Beendigung der Leistungserbringung der Abrufe vor.
  • Der Auftragnehmer beendet die Leistungserbringung der Abrufe im Rahmen der definierten Bedingungen und Prozesse.
  • Der Auftragnehmer bereitet den Auftraggeber auf das Vertragsende vor.
  • Der Auftragnehmer bereitet die Lieferanten auf das Vertragsende vor.
  • Der Auftragnehmer übergibt die Lieferantenbeziehungen an den neuen Auftragnehmer.
  • Der Auftragnehmer übergibt die Leistungserbringung der Abrufe an den neuen Auftragnehmer.
  • Der Auftragnehmer stellt die Leistungserbringung während der Übergabe an den neuen Auftragnehmer sicher.

Auftraggeber und Auftragnehmer definieren darüber hinaus folgende Leistungsbestandteile:

n/a

Leistungskategorien

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren den Weitervertrieb mindestens der folgenden Leistungskategorien:

siehe Leistungsverzeichnis

Lieferanten

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren den Weitervertrieb mindestens der foglenden Lieferanten:

siehe Lieferantenverzeichnis