Hardware-Instandhaltung: Angebotsanfrage
- Hardware-Instandhaltung: Angebotsanfrage
- Einführung
- Auftraggeber
- Auftraggeber
- Organisationsbeschreibung
- Vertragsbestandteile
- Weitere Anlagen
- Leistungsinformation 1/2
- Beginn
- Mindestvertragsdauer
- Ende
- Standorte
- Leistungszyklus
- Vergütung: Ausnahmen von Instandhaltungspauschale
- Vergütung: Ausnahme von Ersatzgegenständen
- Leistung: Reisekosten
- Leistung: Nebenkosten
- Leistung: Materialkosten
- Leistung: Reisezeiten
- Leistungsinformation 2/2
- Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft
- Allgemein
- Hersteller-Support
- Überwachungssystem
- Selbständige Kenntnisverschaffung
- Zeiten: Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
- Zeiten: Betriebsverhindernde Störung: Reaktionszeit
- Zeiten: Betriebsverhindernde Störung: Wiederherstellungszeit
- Zeiten: Betriebsbehindernde Störung: Reaktionszeit
- Zeiten: Betriebsbehindernde Störung: Wiederherstellungszeit
- Zeiten: Leichte Störung: Reaktionszeit
- Zeiten: Leichte Störung: Wiederherstellungszeit
- Vorbeugende Maßnahmen (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft)
- Allgemein
- Überwachungssystem
- Selbständige Kenntnisverschaffung
- Telefon-Hotline
- Allgemein
- Personal
- Telefonische Störungsbeseitigung
- Bearbeitung durch selben Mitarbeiter
- Konditionen
- Feiertage
- Service-Zeiten: Zuschlagsfreie Service-Zeiten
- Service-Zeiten: Zuschlagspflichtige Service-Zeiten
- Service-Zeiten: Zuschlagshöhe
- Dokumentationssprache
- Sprachfertigkeiten
- Verpflichtungsgesetz
- Fälligkeit
- Preisanpassung
- Mitwirkung
- Haftungsobergrenze für diesen Vertrag
- Haftung für entgangenen Gewinn
- Kündigung: Frist
- Kündigung: Kalendereinheit
- Haftpflichtversicherung
- Sicherheit
- Hardware & Vergütung
- Hardware 1
- Hardware 2
- Hardware 3
Einführung
Der Auftraggeber teilt folgenden Hinweis mit:
Der Auftraggeber bittet das angeschriebene Unternehmen um ein Angebot. Der Auftraggeber bittet das angeschriebe Unternehmen die nachfolgenden Informationen zum Bestandteil des Angebots (Vertragsbestandteil) zu machen.
Auftraggeber
Auftraggeber
Beim Auftraggeber handelt es sich um folgende Organisation:
- Organisation mit Rechtsform
- Straße & Nr.
- PLZ & Ort
- Staat
Testauftraggeber
Organisationsbeschreibung
Der Auftraggeber informiert nachfolgend über seine Organisation:
Testorganisationsbeschreibung
Vertragsbestandteile
Dieser Vertragstext und die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. Die Reihenfolge der Analge entspricht auch der Rangfolge der Anlagen.
- Bezeichnung
- Datum
- Version
- Seitenzahl
- Beschreibung
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
Weitere Anlagen
Soweit nicht augeführt, gelten anschließend die folgenden Vertragsbedingungen (Reihenfolge = Rangfolge):
- Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltungs-AGB) einschließlich der Muster
- Ergänzende Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Typ A (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)) einschließlich der Muster
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter https://www.cio.bund.de und die VOL/B unter https://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT AGB zugelassen ist.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Leistungsinformation 1/2
Beginn
Testbeginn
Mindestvertragsdauer
keine
Ende
kein Ende festgelegt
Standorte
Der Auftraggeber definiert folgende Leistungsstandorte:
Teststandort
Leistungszyklus
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren einen monatlichen Leistungszyklus mit Pauschalfestpreis je Gerät als Instandhaltungspauschale.
Vergütung: Ausnahmen von Instandhaltungspauschale
Auftraggeber und Auftrgnehmer nehmen folgende Leistungen von der Instandhaltungspauschale aus:
keine
Vergütung: Ausnahme von Ersatzgegenständen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend, dass die Instandhaltungspauschale nicht die Kosten für Ersatzgegenstände enthält. (siehe auch unten)
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- nein
ja
Leistung: Reisekosten
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisekosten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer Reisekosten nicht gesondert.
Leistung: Nebenkosten
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Nebenkosten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer Nebenkosten nicht gesondert.
Leistung: Materialkosten
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Materialkosten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer Materialkosten nicht gesondert.
Leistung: Reisezeiten
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Regelung zur gesonderten Vergütung von Reisezeiten:
Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer Reisezeit nicht gesondert.
Leistungsinformation 2/2
Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft
Allgemein
Die Leistung des Auftragnehmers enthält die Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Ziffer 2.1 EVB-IT Indstandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- ja
nein
Hersteller-Support
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend, dass der Auftragnehmer auch solche Instandhaltungsleistungen erbringt, welche vom Hersteller-Support abhängen und für die der Hersteller diesen Support nicht mehr anbietet (Ziffer 1.6 EVB-IT Indstandhaltungs-AGB):
- Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
- Eine Option wählen, alle anderen
streichen.
- nein
jan/a
Überwachungssystem
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer zur Feststellung von Störungen (engl. "monitoring") ein Überwachungssystem verwendet bzw. vom Auftraggeber Zugriff auf ein vorhandenes Überwachungssystem erhält.
- Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
- Eine Option wählen, alle anderen
streichen.
- ja
neinn/a
Selbständige Kenntnisverschaffung
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass sich der Auftragnehmer selbständig Kenntnis von Störungen verschafft.
- Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
- Eine Option wählen, alle anderen
streichen.
- ja
neinn/a
Zeiten: Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der Service-Zeiten und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Service-Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der nächsten Service-Zeit. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung erlangt hat oder hätte erlangen können.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten:
Zeiten: Betriebsverhindernde Störung: Reaktionszeit
best effort
Zeiten: Betriebsverhindernde Störung: Wiederherstellungszeit
best effort
Zeiten: Betriebsbehindernde Störung: Reaktionszeit
best effort
Zeiten: Betriebsbehindernde Störung: Wiederherstellungszeit
best effort
Zeiten: Leichte Störung: Reaktionszeit
best effort
Zeiten: Leichte Störung: Wiederherstellungszeit
best effort
Vorbeugende Maßnahmen (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft)
Allgemein
Die Leistung des Auftragnehmers enthält vorbeugende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Ziffer 2.2 EVB-IT Indstandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- ja
nein
Überwachungssystem
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftragnehmer zur Feststellung des aktuellen Zustandes der Hardware (engl. "monitoring") ein Überwachungssystem verwendet bzw. vom Auftraggeber Zugriff auf ein vorhandenes Überwachungssystem erhält.
- Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
- Eine Option wählen, alle anderen
streichen.
- ja
neinn/a
Selbständige Kenntnisverschaffung
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass sich der Auftragnehmer selbständig Kenntnis vom Zustand der Hardware verschafft.
- Falls Allgemein “nein”, “n/a” auswählen.
- Eine Option wählen, alle anderen
streichen.
- ja
neinn/a
Telefon-Hotline
Allgemein
Die Leistung des Auftragnehmers enthält Hotline-Service zu den vereinbarten Service-Zeiten (Ziffer 2.4 EVB-IT Indstandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- ja
nein
Personal
Der Auftragnehmer setzt abweichend nur Personal ein, welches sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass es auch komplexere Fragen zur Nutzung und zu Störungsmeldungen löst (Ziffer 2.4.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- ja
nein
Telefonische Störungsbeseitigung
Der Auftragnehmer beseitigt Störungen soweit möglich auch aus der Ferne ("Teleservice"):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- ja
nein
Bearbeitung durch selben Mitarbeiter
Der Auftragnehmer gewährleistet die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter (Ziffer 2.4.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- ja
nein
Konditionen
Feiertage
Für diesen Vertrag gelten abweichend die Feiertage folgenden Bundeslands (Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- keine Abweichung
Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
Service-Zeiten: Zuschlagsfreie Service-Zeiten
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende zuschlagsfreie Service-Zeiten (Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Service-Zeiten: Zuschlagspflichtige Service-Zeiten
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende zuschlagspflichtige Service-Zeiten. Falls, keine Zeiten angegeben sind, leistet der Auftragnehmer nur zu den zuschlagsfreien Zeiten Dienst.
keine
Service-Zeiten: Zuschlagshöhe
Nur auszufüllen, falls “zuschlagspflichtige Service-Zeiten” definiert sind.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende Zuschläge innerhalb der zuschlagspflichtigen Service-Zeiten. Falls, keine Zuschläge angegeben sind, gelten dieselben Preise wie zu den zuschlagsfreien Zeiten.
keine
Dokumentationssprache
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Sprache der Dokumentation der Tätigkeiten des Auftragnehmers (Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Sprachfertigkeiten
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zu den notwendigen Sprachfertigkeiten des eingesetzten Personals (Ziffer 9.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Verpflichtungsgesetz
Der Auftragnehmer setzt nur solches Personal ein, welches sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten lässt (Ziffer 9.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- nein
ja
Fälligkeit
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Fälligkeit (Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Preisanpassung
Auftraggber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Regelung zur Preisanpassung (Ziffer 10.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Mitwirkung
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgenden abweichenden/zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Ziffer 12 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Haftungsobergrenze für diesen Vertrag
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende Haftungsobergrenze für diesen Vertrag (Ziffer 16.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Haftung für entgangenen Gewinn
Der Auftragnehmer haftet abweichend auch für entgangenen Gewinn (Ziffer 16.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- nein
ja
Kündigung: Frist
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die folgende abweichende Kündigungsfrist in Monaten (Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Kündigung: Kalendereinheit
Auftraggber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Möglichkeit zur Kündigung zum Ablauf folgender Kalendereinheit (Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- Kalendermonat (keine Abweichung)
KalenderquartalKalenderjahr
Haftpflichtversicherung
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren abweichend die Pflicht des Auftragnehmers zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Ziffer 19 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
Eine Option wählen, alle anderen streichen.
- nein
ja
Sicherheit
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren folgende abweichende/zusätzliche Regelungen zu Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit (Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB):
keine
Hardware & Vergütung
Der Auftragnehmer hält folgende Hardware instand:
- Bezeichnung
- Beschreibung
- Standorte
- Vergütungsberechnung
- Vergütungshöhe
- Vergütungshöchstgrenze
Hardware 1
Testbeschreibung
Hardware 2
Testbeschreibung
Hardware 3
Testbeschreibung